Einreisebestimmungen

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

 1.
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise in die Republik Guatemala kein Visum und dürfen ohne ein Visum bis zu 90 Tage verbleiben.
 2.

Für einen längeren Aufenthalt zum Zweck eines Praktikums, einer Sozialarbeit, eines Volontariats oder Studiums ist ein  Visum in der Ausländerbehörde (Dirección General de Migración) in Guatemala zu beantragen.
Dazu sind folgende Dokumente erforderlich:

 
  • Reisepass (mindestens 6 Monate gültig)
  • Hin- und Rückflugticket
  • Polizeiliches Führungszeugnis (mit spanischer Übersetzung)
  • Internationale Geburtsurkunde
  • Einkommensbescheinigung, Kontoauszug, Brief oder Vertrag vom Unternehmen bzw. von der Institution, wo das Praktikum oder der Kurs absolviert wird.
  •  3.
     Im Falle, dass der/die Praktikant/in einer bezahlten Tätigkeit nachgeht, wird eine Genehmigung vom Arbeitsministerium in Guatemala benötigt, die auch vor Ort beantragt und ausgestellt wird (Anforderung beim 2. Punkt aufgeführt).

     



    Adresse der Ausländerbehörde
    in Guatemala
    Adresse der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Guatemala
    Dirección General de Migración
    4 Calle 4-37
    Zona 9
    Guatemala
    Tel. 23608578 o. 23608580
    Embajada de Alemania
    20 Calle 6-20
    Zona 10
    Edificio Plaza Maritima
    Guatemala
    Tel. 23336906