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Legalisierungen
Um eine Legalisierung zügig durchführen zu können, bitten wir Sie, folgende Punkte bei Ihren Einsendungen zu beachten:
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Das Dokument muss bereits von der zuständigen Behörde vorbeglaubigt sein, bevor es im Original an uns gesendet wird. Um die zuständige Behörde herauszufinden, wenden Sie sich bitte an den Bürgerservice des Auswärtigen Amtes unter folgender Telefonnummer: 030 / 5000 2000, oder unter www.auswaertiges-amt.de, und dort unter „Länder – und Reiseinforamtionen“, “Konsularischer Service“, “ Internationaler Urkundenverkehr“, unter Punkt V “Vorbeglaubigung/Endbeglaubigung“ finden Sie eine Übersicht über die zuständigen Vorbeglaubigungsstellen.
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| Außerdem benötigen wir: |
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Fotokopie des vorbeglaubigten Dokumentes |
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Gebühr: 10,00 € pro Dokument (in bar oder Verrechnungsscheck) |
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Frankierten Rückumschlag mit Porto für ein Einschreiben mit Rückschein |
Falls einer dieser aufgelisteten Punkte nicht erfüllt ist, können wir das Dokument für eine Legalisierung leider nicht bearbeiten, und es wird zurückgesendet.
Senden Sie bitte die Dokumente an die:
Botschaft der Republik Guatemala
Konsularabteilung
Joachim-Karnatz-Allee 47
10557 Berlin
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