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Legalisierungen
Um eine Legalisierung zügig durchführen zu können, bitten wir Sie, folgende Punkte bei Ihren Einsendungen zu beachten:
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Das Dokument muss bereits von der zuständigen Behörde vorbeglaubigt sein, bevor es im Original an uns gesendet wird. Um die zuständige Behörde herauszufinden, wenden Sie sich bitte an den Bürgerservice des Auswärtigen Amtes unter folgender Telefonnummer: 030 / 5000 2000 oder lesen Sie bitte Punkt V “Vorbeglaubigung/Endbeglaubigung im folgenden Dokument:
http://www.konsularinfo.diplo.de/contentblob/1615024/Daten/2770342/Urkunden_Deutsche_oeffentliche_imAusland.pdf
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| Außerdem benötigen wir: |
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Fotokopie des vorbeglaubigten Dokumentes |
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Gebühr: 10,00 € pro Dokument (in bar oder Verrechnungsscheck)
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Frankierten Rückumschlag mit Porto für ein Einschreiben mit Rückschein |
Falls einer dieser aufgelisteten Punkte nicht erfüllt ist, können wir das Dokument für eine Legalisierung leider nicht bearbeiten, und es wird zurückgesendet.
Senden Sie bitte die Dokumente:
- Dokumente aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen und Hessen an das
Honorarkonsulat der Republik Guatemala
Grafenberger Allee 277-287, Eingang C
40237 Düsseldorf
- Dokumente aus dem Bundesland Bayern an das
Honorarkonsulat der Republik Guatemala
Grafinger Straße 2
81671 München
- Dokumente aus allen anderen Bundesländern an die
Botschaft der Republik Guatemala
Konsularabteilung
Joachim-Karnatz-Allee 47
10557 Berlin
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