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Für die Ausstellung eines neuen Reisepasses benötigen Erwachsene:
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Den alten Reisepass und eine Kopie davon |
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Den Personalausweis oder eine Bescheinigung über die Ausstellung eines Personalausweises und eine Kopie davon. |
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Zahlung über 66,00 Euro für die Ausstellung und Versand des Reisepasses. |
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Die Urkunden müssen im Original und in Kopie vorgelegt werden. |
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Bitte bringen Sie einen mit 4,75 € frankierten Umschlag ( Standardbrief) mit. |
Minderjährige benötigen:
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Geburtsurkunde - (ausgestellt von RENAP, höchstens 6 Monale alt) |
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Beide Elternteile müssen zusammen mit ihrem Kind erscheinen, um sich durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass auszuweisen. |
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Zahlung über 66,00 Euro für die Ausstellung und Versand des Reisepasses. |
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Die Urkunden müssen im Original und in Kopie vorgelegt werden. |
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Bitte bringen Sie einen mit 4,75 € frankierten Umschlag ( Standardbrief) mit. |
Bemerkungen:
Der Antragsteller muss nach vorheriger Vereinbarung eines Termins persönlich bei der Botschaft von Guatemala in Berlin erscheinen, um den Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses einzureichen.
Ist der Betroffene in Deutschland oder im Ausland volljährig geworden und besitzt aus diesem Grund keinen Personalausweis, so muss er eine so genannte "Personalausweisnegativbescheinigung" vorlegen oder in Begleitung eines Elternteils erscheinen, der sich mittels gültigen Personalausweises oder Reisepasses auszuweisen hat, damit dieser eine eidesstattliche Versicherung unterzeichnen kann.
Sind Sie Inhaber eines Personalausweises, der sich aber nicht in Deutschland befindet, dann sollten Sie Ihre Verwandten ersuchen, Ihnen eine Bescheinigung über die Ausstellung des Personalausweises zuzusenden, da jeder Gebrauch eines fremden Personalausweises rechtswidrig ist.
Der beantragte Reisepass wird nach seiner Ausstellung an die vom Reisepassinhaber angegebene Adresse gesandt.
Falls Sie Ihren alten Reisepass verloren haben, so müssen Sie den polizeilichen Bericht vorlegen, aus dem deutlich zu ersehen ist, dass die Entwendung oder der Verlust angezeigt wurde.
Urkunden, die Anzeichen einer Fälschung zeigen, werden beschlagnahmt.
Nach Erhalt des Reisepasses müssen Sie jede standesamtliche Veränderung, sowie im Ausland geborene Kinder, eintragen lassen. (Artikel 374 des Bürgerlichen Gesetzbuches, Gesetzesverordnung Nr. 106)
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