Home
Kommende Aktivitäten
Handels- und Tourismusbüro
Fragen und Antworten
KONSULAT
Einreisebestimmungen
Visabestimmungen
Legalisierungen
Standesamtliche Eintragungen
Reisepässe
Reisen mit Haustieren
Einfuhr von Pkw
Kontakte
Links
Fotogalerie
Video
Home arrow Einfuhr von Pkw

Einfuhr von Personenkraftwagen PDF Drucken E-Mail

Einfuhr eines Personenkraftwagens nach Guatemala

Diese Information erhalten Sie auch unter: http://portal.sat.gob.gt/sitio/index.php/leyes/doc_view/1988-proceso-de-importacion-temporal-de-vehiculos-efectuada-por-turista.raw?tmpl=component

Für die Genehmigung zur Einfuhr eines Personenkraftwagens nach Guatemala während des Aufenthaltes als Tourist sind erforderlich:

  • Ihr Wagen

  • Ihr Eigentumstitel 

  • Ihr Reisepass 

  • 40,00 Quetzales (bezahlt bei der nächstgelegenen Bank)

Bei Vorlage dieser Dokumente am Empfangsschalter der „SAT“ (Steueraufsichtsbehörde) erhalten Sie die Fahrgenehmigung als Tourist für die Dauer von 30 Tagen.

WICHTIG:
Der Reisepass und der Eigentumstitel müssen der gleichen Person gehören, sonst muss das Gebrauchsrecht mittels notariell beglaubigter Genehmigung, ausgestellt im Herkunftsland des Wagens, nachgewiesen werden. Dieses gilt nur für Belize und Länder außerhalb von Mittelamerika.

 

Ministerio de Relaciones Exteriores
Ministerio de Relaciones Exteriores

http://www.2012guatemala.com

 

 

T-
© 2013 Die Botschaft von Guatemala in Deutschland
Powered by SPRINGBORN GmbH