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Einfuhr von Personenkraftwagen |
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Einfuhr eines Personenkraftwagens nach Guatemala
Diese Information erhalten Sie auch unter: www.sat.gob.gt/pls/publico/portal.documentos?codigo=1024
Für die Genehmigung zur Einfuhr eines Personenkraftwagens nach Guatemala während des Aufenthaltes als Tourist sind erforderlich:
Bei Vorlage dieser Dokumente am Empfangsschalter der „SAT“ (Steueraufsichtsbehörde) erhalten Sie die Fahrgenehmigung als Tourist für die Dauer von 30 Tagen.
WICHTIG:
Der Reisepass und der Eigentumstitel müssen der gleichen Person gehören, sonst muss das Gebrauchsrecht mittels notariell beglaubigter Genehmigung, ausgestellt im Herkunftsland des Wagens, nachgewiesen werden. Dieses gilt nur für Belize und Länder außerhalb von Mittelamerika.
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