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Eintragung von Eheschließungen |
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Eintragung der Eheschließung
Erforderlich sind:
Die Vorlage der Geburtsurkunden der Eheschließenden ist zwingend erforderlich.
Wenn einer der Eheschließenden schon verheiratet war, so muss er das Scheidungsurteil vorlegen.
| 1. |
Formular, ausgefüllt und unterzeichnet durch die Eheschließenden. |
| 2. |
Heiratsurkunde, ausgestellt von der zuständigen Provinzbehörde
(jener Formularvordruck, der die Namen der Eheschließenden enthält). |
| 3. |
Geburtsbescheinigung der Eheschließenden. |
| 4. |
Personalausweis oder Reisepass der Eheschließenden. |
| 5. |
Alle Urkunden im Original und zwei Ablichtungen. |
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