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Eintragung von Eheschließungen PDF Drucken E-Mail

Eintragung der Eheschließung

Erforderlich sind:

Die Vorlage der Geburtsurkunden der Eheschließenden ist zwingend erforderlich.
Wenn einer der Eheschließenden schon verheiratet war, so muss er das Scheidungsurteil vorlegen.

 

 1.  Formular, ausgefüllt und unterzeichnet durch die  Eheschließenden.
 2. Heiratsurkunde, ausgestellt von der zuständigen Provinzbehörde
(jener Formularvordruck, der die Namen der Eheschließenden enthält).
 3.  Geburtsbescheinigung der Eheschließenden.
 4.  Personalausweis oder Reisepass der Eheschließenden.
 5.  Alle Urkunden im Original und zwei Ablichtungen.
 


 

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