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Standesamtliche Eintragungen PDF Drucken E-Mail

Geburten, Eheschließungen sowie Todesfälle von Guatemalteken im Ausland, müssen im entsprechenden Konsulat eingetragen werden. Diese Eintragungen sind kostenfrei.

EINTRAGUNG VON EHESCHLIESSUNGEN

Alle Guatemalteken(innen), die in Deutschland oder Polen wohnen, müssen ihre Eheschließungen in der Botschaft von Guatemala in Berlin oder dem nächstgelegen Honorarkonsulat eintragen, damit sie, durch das Außenministerium, an das Nationale Personenregister (RENAP) weitergeleitet wird.


1. In einem ersten Schritt, schicken Sie per E-Mail oder Post der Botschaft oder dem Konsulat folgende Dokumente:

  • Heiratsurkunde;
  • Geburtsurkunde von beiden Eheleuten (zeitnah);
  • Ausweis oder Reisepass der/des Guatemalteken/in;
  • Reisepass des/der ausländischen Ehemanns/Ehefrau. 

Mit Angabe von:

  • Namen der Großeltern mütterlichen und väterlichen Seite (falls bekannt);
  • derzeitige Adresse;
  • Beruf von beiden Eheleuten.

2. Machen Sie bitte einen Termin mit der Botschaft bzw. Konsulat aus. Zu diesem Termin erscheinen beide Eheleute mit den o.g. Dokumenten (Originale) und jeweils 2 Kopien, um das Formular zur Eintragung der Eheschließung zu unterschreiben.


3. Nach ungefähr 3 Monaten muss der letzte Schritt in Guatemala eingeleitet werden. Mit der Bestätigung der Botschaft oder Konsulat muss einer der Eheleute oder ein Familienmitglied zur Konsularabteilung des Außenministeriums in Guatemala gehen und eine Nummer verlangen, mit der er/sie später zum RENAP geht, um dort das Zertifikat der Eintragung der guatemaltekischen Ehe zu bekommen.

EINTRAGUNG VON GEBURTEN

Die Kinder von guatemaltekischen Müttern oder Vätern, die im Ausland geboren wurden, sind gebürtige Guatemalteken, weshalb jeder Guatemalteke, der in Deutschland oder Polen wohnt, die Geburt seiner Kinder bei der Botschaft oder dem nächsten Honorarkonsulat eintragen lassen sollte, damit sie, durch das Außenministerium, an das Nationale Personenregister (RENAP) weitergeleitet wird.


Die Geburtseintragung kann vorgenommen werden, solange das Kind/die Kinder minderjährig ist/sind.


1. In einem ersten Schritt, schicken Sie per E-Mail oder Post der Botschaft oder dem Konsulat folgende Dokumente:

  • Deutsche Geburtsurkunde des Kindes;
  • Ausweis des guatemaltekischen Elternteils;
  • falls einer der Eltern Ausländer ist, muss er/sie seinen/ihren Reisepass vorweisen;
  • Geburtsurkunde beider Elternteile (zeitnah);
  • die Ehe der Eltern muss im guatemaltekischen Ausweis (cédula de vecindad oder DPI) eingetragen sein; falls dies nicht der Fall ist, kann die Eheeintragung des RENAP vorgezeigt werden;
  • bei Müttern, die ledig sind, wird durch die Anwesenheit und Unterschrift des Vaters die Vaterschaft anerkannt;
  • falls einer der Eltern gestorben ist, legt man die Sterbeurkunde vor.

Mit Angabe von:

  • Name des Krankenhauses sowie Uhrzeit der Geburt;
  • derzeitige Adresse;
  • Berufe beider Eltern;
  • Art der Geburt: Einfach-, Zwillings- oder Mehrfachgeburt.

2. Machen Sie bitte einen Termin mit der Botschaft bzw. Konsulat aus. Zu diesem Termin erscheinen beide Eltern mit ihrem Kind/ern und den o.g. Dokumenten (Originale) und jeweils 2 Kopien, um das Formular zur Eintragung der Geburt/en zu unterschreiben.

3. Nach ungefähr 3 Monaten muss der letzte Schritt in Guatemala eingeleitet werden. Mit der Bestätigung der Botschaft oder Konsulat muss einer der Elternteile oder ein Familienmitglied zur Konsularabteilung des Außenministeriums in Guatemala gehen und eine Nummer verlangen, mit der er/sie später zum RENAP geht, um dort das Zertifikat der Eintragung der guatemaltekischen Geburt/en zu bekommen.

EINTRAGUNG VON TODESFÄLLEN

Wenn ein/e Guatemalteke/in im Ausland stirbt, muss der Todesfall bei der Botschaft oder dem entsprechenden Konsulat eingetragen werden, damit er in Guatemala gesetzlich anerkannt wird.

Folgende Dokumente/Daten werden benötigt:

  • Sterbeurkunde;
  • Ausweis des/der Verstorbenen;
  • Geburtsturkunde des/der Verstorbenen;
  • Ausweis, Reisepass oder nationales Identifikationsdokument der Person, die die Einschreibung beantragt.

Mit Angabe von:

  • Todesursache und  -zeitpunkt;
  • Beruf und Adresse des/der Verstorbenen;
  • Beruf und Adresse des/der Antragsteller/in.

Die Einschreibung kann ein Familienmitglied, ein Angestellter des Bestattungsinstituts oder eine andere Person, wenn es notwendig und begründet ist, beantragen. Der/Die Antragsteller/in muss sich persönlich bei der Botschaft oder dem Honorarkonsulat vorstellen.

BEMERKUNG:
Diese standesamtlichen Eintragungen können an folgenden Orten vorgenommen werden:
- Botschaft von Guatemala in Berlin, Deutschland
- Honorarkonsulate in Deutschland:

Düsseldorf:
Grafenberger Allee 277-287
Eingang C
40237 Düsseldorf
Email: Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie sie sehen können
Fax: (0211) 670 64 599

München:
Grafinger Straße 2
81671 München
Tel: (089) 4062 14
Fax: (089) 4132 200
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Öffnungszeiten:
Dienstag, Mittwoch und Freitag von 09:30 bis 12:30

Hamburg:
Esplanade 6
20354 Hamburg


Te!: (040) 350 17 239
Fax. (040) 350 17 240

 

Ministerio de Relaciones Exteriores
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