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Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
| 1. |
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise in die Republik Guatemala kein Visum und dürfen ohne ein Visum bis zu 90 Tage verbleiben.
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| 2. |
Für einen längeren Aufenthalt zum Zweck eines Praktikums, einer Sozialarbeit, eines Volontariats oder Studiums ist ein Visum in der Ausländerbehörde (Dirección General de Migración) in Guatemala zu beantragen.
Dazu sind folgende Dokumente erforderlich:
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Reisepass (mindestens 6 Monate gültig)
Hin- und Rückflugticket
Polizeiliches Führungszeugnis (mit spanischer Übersetzung)
Internationale Geburtsurkunde
Einkommensbescheinigung, Kontoauszug, Brief oder Vertrag vom Unternehmen bzw. von der Institution, wo das Praktikum oder der Kurs absolviert wird. |
| 3. |
Im Falle, dass der/die Praktikant/in einer bezahlten Tätigkeit nachgeht, wird eine Genehmigung vom Arbeitsministerium in Guatemala benötigt, die auch vor Ort beantragt und ausgestellt wird (Anforderung beim 2. Punkt aufgeführt).
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Adresse der Ausländerbehörde
in Guatemala |
Adresse der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Guatemala |
Dirección General de Migración
4 Calle 4-37
Zona 9
Guatemala
Tel. 23608578 o. 23608580 |
Embajada de Alemania
20 Calle 6-20
Zona 10
Edificio Plaza Maritima
Guatemala
Tel. 23336906 |
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