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Standesamtliche Eintragungen
Die Geburten von Kindern, deren Eltern Guatemalteken sind, Eheschließungen sowie Todesfälle guatemaltekischer Staatsbürger im Ausland müssen im ihnen am nächsten gelegenen Konsulat von Guatemala eingetragen werden. Diese Eintragungen sind kostenfrei.
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Für die Ausstellung eines neuen Reisepasses benötigen Erwachsene:
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Den alten Reisepass. |
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Den Personalausweis oder eine Bescheinigung über die Ausstellung eines Personalausweises. |
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Zahlung über 40,00 Euro für die Ausstellung des Reisepasses. |
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Zahlung über 20,00 Euro für den Versand des Reisepasses. |
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Die Urkunden müssen im Original und in Kopie vorgelegt werden. |
Minderjährige benötigen:
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Geburtsurkunde |
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Beide Elternteile müssen zusammen mit ihrem Kind erscheinen, um sich durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass auszuweisen. |
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Zahlung über 40,00 Euro für die Ausstellung des Reisepasses. |
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Zahlung über 20,00 Euro für den Versand des Reisepasses. |
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Die Urkunden müssen im Original und in Kopie vorgelegt werden. |
Bemerkungen:
Der Antragsteller muss nach vorheriger Vereinbarung eines Termins persönlich bei der Botschaft von Guatemala in Berlin erscheinen, um den Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses einzureichen.
Ist der Betroffene in Deutschland oder im Ausland volljährig geworden und besitzt aus diesem Grund keinen Personalausweis, so muss er eine so genannte "Personalausweisnegativbescheinigung" vorlegen oder in Begleitung eines Elternteils erscheinen, der sich mittels gültigen Personalausweises oder Reisepasses auszuweisen hat, damit dieser eine eidesstattliche Versicherung unterzeichnen kann.
Sind Sie Inhaber eines Personalausweises, der sich aber nicht in Deutschland befindet, dann sollten Sie Ihre Verwandten ersuchen, Ihnen eine Bescheinigung über die Ausstellung des Personalausweises zuzusenden, da jeder Gebrauch eines fremden Personalausweises rechtswidrig ist.
Der beantragte Reisepass wird nach seiner Ausstellung an die vom Reisepassinhaber angegebene Adresse gesandt.
Falls Sie Ihren alten Reisepass verloren haben, so müssen Sie den polizeilichen Bericht vorlegen, aus dem deutlich zu ersehen ist, dass die Entwendung oder der Verlust angezeigt wurde.
Urkunden, die Anzeichen einer Fälschung zeigen, werden beschlagnahmt.
Nach Erhalt des Reisepasses müssen Sie jede standesamtliche Veränderung, sowie im Ausland geborene Kinder, eintragen lassen. (Artikel 374 des Bürgerlichen Gesetzbuches, Gesetzesverordnung Nr. 106)
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Requisitos para Matrimonios de Extranjeros en Guatemala
Certificado de Nacimiento.
Certificado de Soltería.
Los 2 documentos anteriores deber ir firmados por:
a. El Embajador de Guatemala en el país de origen
b. El Ministerio de Relaciones Exteriores en Guatemala.
Pasaporte vigente.
Publicaciones de Edictos.
Celebrar capitulaciones amtrimoniales con Notario, si el contrayente fuera extranjero/ra y la contrayente, guatemalteca/co.
Protocolizacion de documentos provenientes del extranjero.
Requirements for Marriages of Foreigners in Guatemala
Birth Certificate.
Certificate of Never Married (issued by the provincial government).
Both of the above mentioned documents must be legalized. For the Legalization procedures please look under quick links -LEGALIZATIONS .
Valid Passport.
(2) New paper publications.
The contract of marriage must be done trough a public notary.
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Honorarkonsulat der Republik Guatemala
Esplanade 6
20354 Hamburg
Tel.: 040-34 51 94
Fax: 040-34 23 59
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